Behandlungskosten

Jeder Therapieform geht immer eine Erstanamnese voraus!

Privatpatienten

Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell keine Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker, sodass ich hier nach der Honorarvereinbarung abrechne und Sie eine Quittung über den geleisteten Betrag erhalten.

Im Falle, dass Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen erstattet, erstelle ich Ihnen eine Rechnung gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Die Dauer der Therapien ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Krankheitsbild.

Nach meiner Erfahrung wie folgt:

  • Manuelle Schmerztherapie 3-5 Behandlungen
  • Akupunktur nach TCM 10 Behandlungen, als Schmerztherapie nach Schmerzverlauf
  • VitC Infusionen 6-10 Behandlungen
  • Dunkelfelddiagnose Ersttermin, nach ca. 4 Wochen Folgebehandlung
  • Fasziale-Tensegrity-Massage  – Wiederholung auf Wunsch des Patienten
  • Blutegeltherapie einmalig bis 3x in manchen Fällen

Da jeder Patient individuell ist, ist auch der Behandlungsablauf sowie der Wiederholungsturnus unterschiedlich!

Terminstornierung

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Termin abgesagt bzw. verschoben werden muss. Dies ist selbstverständlich kein Problem, sofern Sie mich bitte mindestens 24 Stunden vorab darüber informieren.

Ihr Termin ist speziell für Sie gebucht und bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich 30 € in Rechnung stellen.